Auszug - Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof11/11a und 13 Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für die Zeit der Beratung und der Abstimmung verlässt der Betroffene, Herr Olav Brüß, den Raum. Die Ausschussvorsitzende erläutert die Beschlussvorlage der Verwaltung.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,
des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
des Kreises Stormarn,
der Deutschen Telekom Technik GmbH,
der Vodafon Kabel Deutschland GmbH,
der Schleswig-Holstein Netz AG, Netzcenter Ahrensburg,
aus der Öffentlichkeit.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 19.04.2018 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen.
Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen ohne Änderungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Beteiligungsfrist auf 14 Tage verkürzt wird. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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