Auszug - Neufestsetzung von Verwaltungskostenanteilen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Amtsdirektor Wulf erläutert die Vorlage und die Berechnungsgrundlage für die vorgeschlagene neue Kalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Eine Änderung der 1990 festgelegten und 2001 neu verfassten Grundlagen von der Berechnung anstelle nach Einwohnern dann nach Fällen würde unter anderem den Verwaltungsaufwand wesentlich reduzieren. Weiterhin sollen bei der Kalkulation die Verwaltungskosten gem. Verwaltungskostengesetz, d.h. auch inkl. der Kosten des Arbeitsplatzes und der Gemeinkosten berücksichtigt werden.
Beschluss:
Der Amtsausschuss möge beschließen:
Die Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der amtsangehörigen Gemeinden werden auf der Grundlage des § 21 Absatz 2 Amtsordnung ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
Wasserversorgung: 25,87 € je abgerechneten Fall
Abwasserbeseitigung 39,67 € je abgerechneten Fall
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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