Sprungziele
Inhalt

Auszug - Neufestsetzung von Verwaltungskostenanteilen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung  

Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Amt Nordstormarn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:44 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld
2018/23-023 Neufestsetzung von Verwaltungskostenanteilen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Amtsdirektor Wulf erläutert die Vorlage und die Berechnungsgrundlage für die vorgeschlagene neue Kalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Eine Änderung der 1990 festgelegten und 2001 neu verfassten Grundlagen von der Berechnung anstelle nach Einwohnern dann nach Fällen würde unter anderem den Verwaltungsaufwand wesentlich reduzieren. Weiterhin sollen bei der Kalkulation die Verwaltungskosten gem. Verwaltungskostengesetz, d.h. auch inkl. der Kosten des Arbeitsplatzes und der Gemeinkosten berücksichtigt werden.

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der amtsangehörigen Gemeinden werden auf der Grundlage des § 21 Absatz 2 Amtsordnung ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

 

Wasserversorgung:   25,87 € je abgerechneten Fall

Abwasserbeseitigung  39,67 € je abgerechneten Fall

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Seite zurück Nach oben