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Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie abschließender Beschluss   

Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
TOP: Ö 11
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2018/14-039 Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge
Beschluss über die eingegnangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu den vorliegenden Unterlagen zum Lärmaktionsplan wird eine Tischvorlage verteilt, die die Abwägung weiterer eingegangener Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf berücksichtigt. Es wird keine Aussprache gewünscht.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen) beschlossen.

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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