Auszug - Bebauungsplan Nr. 6, 1. Änderung der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Beeck erläutert, welche Änderungen sich im B-Plan Nr. 6, 1. Änderung gegenüber den ursprünglichen Festsetzungen im B-Plan ergeben haben. U.a. seien
- der Freileitungsschutzbereich durch Reduzierung der bebaubaren Fläche berücksichtigt,
- Flächen festgesetzt, die von einer Bebauung freizuhalten sind (private Grünflächen)
- Baugrundstücke neu zugeschnitten
- der Abstand der Baufenster gegenüber der Verkehrsfläche verringert worden
- eine Firstrichtung vorgegeben
Ansonsten würden die Festsetzungen des B-Plans Nr. 6 unverändert bestehen bleiben.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Es ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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