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Auszug - Bebauungsplan Nr. 6, 1. Änderung der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
TOP: Ö 4
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2018/14-036 Bebauungsplan Nr. 6, 1. Änderung der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


 

Herr Bürgermeister Beeck erläutert, welche Änderungen sich im B-Plan Nr. 6, 1. Änderung gegenüber den ursprünglichen Festsetzungen im B-Plan ergeben haben. U.a. seien

-          der Freileitungsschutzbereich durch Reduzierung der bebaubaren Fläche berücksichtigt,

-          Flächen festgesetzt, die von einer Bebauung freizuhalten sind (private Grünflächen)

-          Baugrundstücke neu zugeschnitten

-          der Abstand der Baufenster gegenüber der Verkehrsfläche verringert worden

-          eine Firstrichtung vorgegeben

Ansonsten würden die Festsetzungen des B-Plans Nr. 6 unverändert bestehen bleiben.

 

Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Es ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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