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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019 des Amtes Nordstormarn  

Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Amt Nordstormarn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:44 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld
2018/23-026 Haushaltssatzung- mit Plan 2019 des Amtes Nordstormarn
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kämmerer Herr Wramp erläutert den vorliegenden Ergebnisplan, welcher neben wiederkehrenden Ansätzen auch einige Veränderungen vorweist, unter anderem aufgrund der Anpassungen der Tarifverhandlungen und geplante, notwendiger Sanierungsmaßnahmen im Amtsgebäude und Unterhaltungsmaßnahmen von amtseigenen Gebäuden.

Es ist keine weitere Anhebung der Amtsumlage vorgesehen von Seiten des Amtes.

 

Hinsichtlich der Reparaturen der Eingangstüren sollen noch Angebote eingeholt werden.

 

Herr Iken schließt die öffentliche Sitzung um 20:13 Uhr und es wird in nicht öffentlicher Sitzung der Tagesordnungspunkt 9 besprochen, welcher aufgrund der Personalkosten

Einfluss den Haushaltsplan 2019 hat. Hierzu verlässt Herr Wramp die Sitzung und Frau Weidlich, Leiterin des Hauptamtes kommt dazu.

 

Frau Weidlich erläutert den Stellenplan und die geplanten Veränderungen. Der

Stellenplan ist Teil des Haushalts. Kosten sind in den Haushalt eingeflossen.

 

Nach den Erläuterungen von Frau Weidlich stellt Herr Iken die Öffentlichkeit um 20:35 wieder her und es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss möge beschließen:

Nach öffentlicher Beratung und unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses des Schulverbandes Zarpen werden beschlossen:

-          der Haushaltsplan für das Jahr 2019

-          die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Jahr 2019

 

Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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