Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2018/17-042
BM David berichtet, dass die amtsangehörigen Gemeinden doch sehr verschieden die Höhe der Entschädigungssätze festgelegt hätten. Er habe sich mit dem Wehrführer und seinem Stellvertreter auf eine Verdoppelung der jetzigen Entschädigung geeinigt.
Nach kurzer Aussprache wird über folgenden Beschluss abgestimmt:
Beschluss:
Der Gemeindevertretung Klein Wesenberg wird eine Verdoppelung der Entschädigungssätze für den Wehrführer und seinem Stellvertreter ab dem 01.01.2019 vorgeschlagen.
Das Amt Nordstormarn möge zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19.11.2018 einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorlegen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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