Sprungziele
Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019  

Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg
2018/20-053 Haushaltssatzung- mit Plan 2019
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Oldenburg erläutert die Eckpunkte des vorliegenden Haushaltsentwurfs. Danach sind bei den Investitionstätigkeiten Ausgaben von ca. 545.000,00 € geplant. Dem stehen Einnahmen von ca. 280.000,00 € entgegen, sodass die Nettoinvestitionen 265.000,00 € betragen. Beim Kita-Neubau belaufen sich die Kosten auf 640.000,00 € auf drei Jahre verteilt. Hinzu kommen die beschlossenen Deckensanierungen in Höhe von 150.000,00 € netto. Der Ergebnisplan 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von ca. 79.000,00 €.

 

Fragen hierzu bestehen nicht. Nach kurzer Aussprache stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:

.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 331 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 331 v.H. festgesetzt.

 

2. Unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

a) Anpassung Ansatz Benutzungsgebühren Abwasser gemäß Neufassung/ Änderung der
Gebührensatzungen
b) Anpassung Ansatz Trägerausgleich Kita „Mäuseburg“ gemäß genehmigter
Haushaltsplanung 2019 der des Elternvereins

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Seite zurück Nach oben