Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Oldenburg erläutert die Eckpunkte des vorliegenden Haushaltsentwurfs. Danach sind bei den Investitionstätigkeiten Ausgaben von ca. 545.000,00 € geplant. Dem stehen Einnahmen von ca. 280.000,00 € entgegen, sodass die Nettoinvestitionen 265.000,00 € betragen. Beim Kita-Neubau belaufen sich die Kosten auf 640.000,00 € auf drei Jahre verteilt. Hinzu kommen die beschlossenen Deckensanierungen in Höhe von 150.000,00 € netto. Der Ergebnisplan 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von ca. 79.000,00 €.
Fragen hierzu bestehen nicht. Nach kurzer Aussprache stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird auf 331 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird auf 331 v.H. festgesetzt.
2. Unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
a) Anpassung Ansatz Benutzungsgebühren Abwasser gemäß Neufassung/ Änderung der
Gebührensatzungen
b) Anpassung Ansatz Trägerausgleich Kita „Mäuseburg“ gemäß genehmigter
Haushaltsplanung 2019 der des Elternvereins
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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