Auszug - Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Ratzbek/Fliegenfelde und Groß Wesenberg - hier: Änpassung der Abwassergebühren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Bitte des Vorsitzenden erläutert die Verwaltung die vorliegende Beschlussvorlage sowie die Hintergründe zu dem kalkulierten sprunghaften Anstieg der im Jahr 2019 rechnerisch zu deckenden Kosten. Dabei wird über eine mögliche Zusammenfassung der Abwasserbeseitigungseinrichtungen Stubbendorf und Groß Wesenberg mit Fliegenfelde/ Ratzbek diskutiert.
Im Anschluss fasst der Vorsitzende das Ergebnis insoweit zusammen, dass eine Zusammenlegung der Einrichtungen zurzeit nicht umgesetzt werden und die Gebührensätze der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Ortsteile Groß Wesenberg, Ratzbek, Fliegenfelde und des Ortsteils Stubbendorf um 0,10 € je eingeleitetes Schmutzwasser erhöht werden sollen. Er stellt alsdann folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen in den Ortsteilen Ratzbek/Fliegenfelde und Groß Wesenberg als eine kostenrechnende Einrichtung zu führen.
Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt dazu die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg mit folgenden Änderungen:
Der Gebührensatz gem. § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung der Ortsteile Groß Wesenberg Ratzbek/Fliegenfelde beträgt 3,85 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser. Die beschlossene Satzung ist der Urschrift der Niederschrift der Sitzung beizufügen.
Der Gebührensatz gem. § 2 Abs. 2 der Gebührensatzung des Ortsteils Stubbendorf beträgt 2,70 € je Kubikmeter. Zur Sitzung der Gemeindevertretung ist ein entsprechender Satzungsentwurf vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 1 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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