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Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Bestätigung des Vorentwurfes  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst
2019/13-069 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Bestätigung des Vorentwurfes
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister erläutert die Maßnahme. Voraussetzung für den B-Plan ist die Änderung des F-Plans. Die Beteiligung der Bürger erfolgte durch Auslegung des F-Plans im Amt

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

  1. Bei der unteren Naturschutzbehörde ist die Entlassung der Fläche aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu beantragen. Die Genehmigung erfolgt durch den Kreis.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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