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Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst
2019/13-071 Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vertrag zur Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung läuft zum Ende des Jahres aus. Für die neue Ausschreibung muss die Gemeinde festlegen, welcher Stromart sie beziehen möchte. Derzeit betragen die Kosten für die Straßenbeleuchtung 950,00€ pro Jahr.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeindevertretung beschließt nur für die Stromlieferung zur Straßenbeleuchtung, im Rahmen der geplanten Ausschreibung ab 01.01.2020 die Stromart von

Alternative 1: Ökostrom bis max. 6% über den Kosten für Graustrom

          Alternative 2: Graustrom

festzulegen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).

 


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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