Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vertrag zur Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung läuft zum Ende des Jahres aus. Für die neue Ausschreibung muss die Gemeinde festlegen, welcher Stromart sie beziehen möchte. Derzeit betragen die Kosten für die Straßenbeleuchtung 950,00€ pro Jahr.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeindevertretung beschließt nur für die Stromlieferung zur Straßenbeleuchtung, im Rahmen der geplanten Ausschreibung ab 01.01.2020 die Stromart von
•Alternative 1: Ökostrom bis max. 6% über den Kosten für Graustrom
• Alternative 2: Graustrom
festzulegen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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