Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Brockmann gibt eine kurze Ausführung zum Sachverhalt. Seitens der Gemeindevertreter wurde die Frage gestellt, ob die Errichtung der geplanten Windkraftanlage Auswirkungen auf die Ausschreibung hätte. Es wurde daraufhin beschlossen, dass die Gemeinde, hinsichtlich des geplanten Ausschreibungsverfahrens, zur Kenntnis gibt, dass durch den Bau der Windkraftanlage Strom eingespart wird.
Anschließend lässt Herr Brockmann über folgenden Beschluss abstimmen:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.) Die Gemeinde legt für die geplante Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2020 folgende Stromart, mit dem Zusatz, dass sich die Gemeinde der Mehrheit der anderen Gemeinden im Amt anschließt, fest:
•Alternative 1: Ökostrom
2.) Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen.
3.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken zu einem abweichenden Zeitpunkt endet.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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