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Auszug - An-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses hier: Ergebnis der landesplanerischen Anfrage und Entscheidung über die Aufstellung eines Bauleitplanes  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:38 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2019/17-057-02 An-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses
hier: Ergebnis der landesplanerischen Anfrage und Entscheidung über die Aufstellung eines Bauleitplanes
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/17-057
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2019/17-057 vom 16.08.2019

 

Die Verwaltung geht auf die vorliegende Stellungnahme des Kreises Stormarn ein. Danach werde eine Umsetzung des Planungsvorhabens positiv gesehen.

 

Es schließt sich eine Aussprache über die nächsten weiteren Schritte an.

 

Frau Möller regt an darüber nachzudenken, ob für das geplante altengerechte Wohnen nicht der Standort „Hauptstraße“ besser geeignet sei als der Standort „Am Kirchberg“. Dazu bedarf es allerdings der Zustimmung der ev.- luth. Kirche als Vertragspartner beim Erwerb der Fläche „Am Kirchberg“. Mit dem Erwerb habe die Gemeinde vertragliche Verpflichtungen zur Umsetzung von altengerechten Wohnen auf der Fläche „Am Kirchberg“ übernommen.

 

Nach kurzer Aussprache besteht Einigkeit die ev.- luth. Kirche in der Sache anzusprechen.

 

Im Anschluss stellt BM David folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 


Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahmen des Kreises Stormarn und des Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH – Landesplanungsbehörde hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrstandortes in Verbindung mit der Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Schritte für die Umwidmung der landwirtschaftlichen Flächen durch Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.

Hierzu sollen mehrere Planungsbüros um eine Angebotsabgabe gebeten werden.

 


Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO keine Gemeindevertreter/-in von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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