Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Mosler berichtet zum Sachverhalt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Kreises Stormarn vom 19.08.2019.2019 und
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 29.07.2019
b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme
- Bürgerschaft 2 vom 20.08.2019
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz vom 13.08.2019,
- Bund für Umwelt und Naturschutz vom 25.07.2019 und
- Bürgerschaft 1 vom 20.06.2019 und 12.08.2019.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 22.08.2019 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen.
Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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