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Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen  

Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf
2018/18-011 Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 02.03.2018, Tischvorlage vom 20.03.2018

 

BM Offen informiert über die Sachlage und die Beratung im Finanz-, Bau- und Umweltausschuss am 15.03.2018. Es liege dazu ein seitens der Verwaltung um die Anregungen aus der Ausschusssitzung ergänzter Entwurf des Lärmaktionsplans vor.

 

BM Offen regt an die Festlegung des „ruhigen Gebietes“ wesentlich zu verkleinern und dieses lediglich nahe der BAB A 20 auszuweisen. Die vorgeschlagene größere Ausweisung erscheine zurzeit nicht notwendig.

 

Es folgt eine Aussprache über diesen Änderungsvorschlag. Herr Bleiziffer betont, dass die vorgeschlagene größere Ausweisung zum jetzigen Zeitpunkt nicht schade.

 

Im Verlauf der weiteren Diskussion wird angeregt den Modellflugplatz ebenso als Lärmquelle mit aufzunehmen.

 

Im Ergebnis fasst BM Offen die Beratung zusammen und stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 


Beschluss:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Mönkhagen wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in seiner als Tischvorlage vorliegenden Fassung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

    - Ziffer 1.2 letzter Absatz, zweiter Satz ist wie folgt neu zu fassen:
      „Weitere Lärmquellen, welche die Gemeinde belasten sind der Standortübungsplatz
       der Bundeswehr „Wüstenei“ und der Modellflugplatz.

    - Ziffer 3.4 Buchtaben a) und b) entfallen. Dafür wird folgende Gebietsbeschreibung
      eingefügt:
      „im Norden von der Kreisstraße 85, im Süden von der Ortslage Mönkhagen, im Osten
      von der BAB A 20 und im Westen von dem zwischen der Straße „An der Au“ und der
      Kreisstraße 85 verlaufendem Wanderweg.“

    Der als Anlage 2 beizufügende Lageplan über das ruhige Gebiet ist entsprechend anzupassen.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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