Auszug - Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Außenbereich der Gemeinde
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.10.2019 wurde über den starken Durchgangsverkehr berichtet. Über die Verkehrsbehörde sollte geprüft werden ob eine Beschilderung „Durchfahrt verboten“ möglich sei. Nach Rücksprache zwischen Bürgermeister und Amtsverwaltung wurde die Möglichkeit einer Umwidmung besprochen. Die Namenswahl wurde von der alten Flurstücks Bezeichnung übernommen. Die Frage ob es weiterhin ein offizieller Weg bleibe wird durch den Bürgermeister bejaht. Eine Nutzung als Rad und Wanderweg werde dadurch festgelegt. Der Verkehr werde dadurch nicht komplett eingestellt, da Landwirte und Jagdpächter diesen Weg nutzen müssen. Unbefugtes durchfahren könne dann jedoch zur Anzeige gebracht werden.
Auf Hamberger Seite müsse eine gleichartige Beschilderung oder zumindest ein Hinweis auf die Sperrung erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straße ab der Einmündung zum „Langenjahrener Weg bis zur Gemeindegrenze Badendorf/Hamberge dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Gehweg i.S.d. § 3 (1) Nr. 4 b) StrWG ein:
Straße „Karkbreed“ (Wanderweg), Flurstücke 226, 230, 232, 236, 239, 242, 251 der Flur 6 der Gemarkung Badendorf
Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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