Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Badendorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Staack geht auf die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Haushaltsentwurfes ein, welcher überwiegend von dem Bebauungsplan 7 geprägt sei. Geplant sei zudem die Deckensanierung im Langenjahrener Weg. Unklar sei, ob ein Zuschuss seitens des Kreises Stormarn gewährt werde. Sollte dies nicht der Fall sein, werde über eine Deckensanierung des Langenjahrener Weg noch einmal beraten.
Herr Möck berichtet, dass FAG Zuschüsse seitens des Kreises Stormarn im kommenden Jahr wohl letztmalig ausgezahlt werden. Die KiTa – Reform werde die Gemeinde belasten.
Es besteht Unverständnis, warum die Änderungen im Bereich der Kreisumlage nicht entsprechend berücksichtigt wurde.
Es besteht Einvernehmen im Bereich der Unterhaltung Schmutzwasserbeseitigung den Ansatz um 10.000 € zu erhöhen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt.
für die Gewerbesteuer wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2020.
- Unterhaltung Schmutzwasser von 20.000 € auf 30.000 €
- Anhebung der Verkaufspreise Grundstücke B Plan 7 von 225 € auf 230 €
- Anhebung der Abwassergebühren
- Anpassung des Haushaltes der Feuerwehr Badendorf
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne der Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 2 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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