Auszug - Offene Ganztagsschule (OGS) a) Erlass einer Ganztagsschulsatzung b) Erlass einer Gebührensatzung OGS
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage 2020/14-114
Es wird vorgetragen, die Gemeinde Hamberge habe beschlossen, die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Hamberge ab dem 01.08.2020 als öffentliche Einrichtung zu betreiben. Die Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein liege zwischenzeitlich vor. Die Inhalte der Ganztagsschulsatzung orientieren sich an den Vorgaben der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ des Landes Schleswig-Holstein und würden im Wesentlichen den Inhalten der zurzeit geltenden Betreuungssatzung entsprechen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
a) die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen:
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen
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b) Es wird vorgetragen, dass zukünftig geplant sei, lediglich eine Elterngebühr für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule sowie des Kursangebotes zu erheben. Die Gebührenkalkulation habe ergeben, dass kostendeckende monatliche Gebühren für die Erst- und Zweitklässler bei 33,00 € pro Betreuungstag in der Woche und kostendeckende monatliche Gebühren für die Dritt- und Viertklässler bei 19,00 € pro Betreuungstag in der Woche liegen würden. Kostendeckende Gebühren für eine Woche Ferienbetreuung lägen bei 82,00 €.
Von Seiten der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, die Eltern zu entlasten, indem die monatlichen Gebühren pro Betreuungstag in der Woche
- für die Erst- und Zweitklässler auf 28,00 € und
- für die Dritt- und Viertklässler auf 16,00 € und
- für die Ferienbetreuung pro Woche auf 70,00 €
gesenkt werden. Das auf dieser Basis ermittelte Defizit für die Gemeinde Hamberge würde dabei auf ca. 13.000,00 € steigen. Es besteht Einvernehmen, wie vorgeschlagen zu verfahren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
b) die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung mit folgenden Änderungen:
§ 3 Absatz 2 ist insoweit zu ändern, dass
- die Monatsgebühr in der Preisstufe 1 pro Betreuungstag 28,00 € und
- die Monatsgebühr in der Preisstufe 2 pro Betreuungstag 16,00 €
beträgt.
§ 4 Absatz 2 ist insoweit zu ändern, dass die Gebühren in den Ferien 70,00 € pro Ferienwoche betragen.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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