Auszug - Feuerwehrgebührensatzungen hier: Vortrag zur Rechtslage und Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise
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Wortprotokoll |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/23-077 vom 08.06.2020
Herr Radzuweit teilt mit, dass die zurzeit geltenden Feuerwehrgebührensatzungen keine Grundlage bieten würden, Feuerwehreinsätze rechtssicher abzurechnen. Die Rechtsprechung fordere die Erstellung einer Gebührenkalkulation als Grundlage für die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen. Herr Radzuweit erläutert, die ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden selbst müssten einen großen Teil der Daten, die als Grundlage für die Erstellung einer Kalkulation durch die Verwaltung benötigt würden, erheben. Dies bedeute eine zusätzliche unverhältnismäßige Belastung des Ehrenamtes. Der erwartete Nutzen stehe in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Aufwand. Anhand einer Gebührenkalkulation der Stadt Schwarzenbek zeigt Herr Radzuweit auf, wie aufwendig einzelne Positionen zu erfassen wären, um eine Grundlage für die Kalkulation zu erhalten, die zudem jährlich erneut zu erstellen wäre. Herr Schreiber bestätigt, in den vergangenen Jahren seien nur sehr wenige Einsätze gewesen (in 2019 gab es keinen Einsatz). Gründe dafür seien insbesondere, dass Einsätze bei Unfällen mit Verletzten nicht mehr abgerechnet werden dürfen und Ölspuren von den Feuerwehren nicht mehr abgestreut werden, sondern Spezialfahrzeuge die Ölspuren aufnehmen würden.
Von Seiten der Verwaltung wird zusammengefasst, dass auf der Grundlage der Gebührensatzungen zukünftig keine Kosten für Einsätze der Feuerwehr abgerechnet werden können.
Herr Schütt weist darauf hin, dass jede Gemeinde für sich ggf. eine Entscheidung zu einer möglichen Abweichung des Vorgehens oder Aufhebung der Satzung zu treffen hätte.
Es wird vorgeschlagen, über eine Eingabe über den SHGT an die Landesregierung zu erreichen, dass für Einsätze kleinerer Wehren pauschale Gebührensätze erhoben werden dürfen, ohne eine Kalkulation durchführen zu müssen. Darüber besteht Einvernehmen.
Beschluss:
Die Mitglieder des Amtsausschusses nehmen zur Kenntnis, dass die Abrechnung eines Feuerwehreinsatzes auf der Grundlage der geltenden Feuerwehrgebührensatzungen der Gemeinden nach jetzigem Sachstand nicht möglich ist.
Der Amtsausschuss beschließt, eine Eingabe über den SHGT an die Landesregierung zu richten mit dem Ziel, Regelungen zur Abrechnung pauschaler Gebührensätze für die kleinen Wehren zu treffen.
Abstimmungsergebnis. 45 Stimmen dafür
Stimmen dagegen 0 Stimmenthaltungen