Sprungziele
Inhalt

Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst
2020/13-114 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern)
hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Jonas erläutert, das die Stellungnahme seitens des Kreises Stormarn aus jetziger nachvollziehbar sei. Weiter werden die vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Die Entlassung aus dem Landschaftsschutz sei beantragt. In dem vorliegenden Plan sei der OD –Stein versetzt worden. Die Forderungen der Naturschutzverbände zur Bepflanzung von Knick oder Heckenzüge seien erst später im Bebauungsplan festzulegen. Die abschließende Stellungnahme der Landesplanungsbehörde stehe noch aus.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen: vorbehaltlich einer abschließenden positiven landesplanerischen Stellungnahme:

 

1        Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...

 

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 21.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 19.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG vom 19.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 17.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 18.06.2020

-          Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 13.07.2020

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 25.06.2020

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...

 

-          Kreis Stormarn vom 24.07.2020

-          Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V./Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. vom 12.07.2020

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2        Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern).

 

3        Die Begründung wird gebilligt.

 

4        Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Seite zurück Nach oben