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Auszug - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst
2020/13-115 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende berichtet, von der steigenden Nachfrage für Bauplätze.

Da die TOP 5 und TOP 6 unmittelbar zusammenhängen, werden diese von Frau Jonas in der Gesamtbetrachtung erläutert. Zum einen wurde anhängender Plan korrigiert. Der Bolzplatz im Ortsteil Havighorst wurde im Kataster an seinen tatsächlichen Standort versetzt. Favorisiert werden die Flächen H1 und H2. Es werden Bedenken zu den Abständen der bestehenden Windkrafträder geäußert. Diese werden durch die Amtsverwaltung bestätigt, eine mögliche Bebauung sei dann innerhalb des 800 m Radius. Die Windkrafträder seien in ihrer Laufzeit jedoch begrenzt, so dass die Flächen derzeit in Betracht gezogen werden können.

 

Die Frage, ob die Gemeinde Eigentümer der Bolzplatzfläche sei, wurde bejaht.

 

Die Frage, ob der Bolzplatz nicht ebenfalls als Bauland genutzt werden könne, solle zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls noch einmal aufgegriffen werden. Derzeit sei dies in dem beschlossenen Siedlungskonzept nicht vorgesehen gewesen. Die Fläche würde sich durchaus anbieten, es seien jedoch diverse Auflage, wie zum Beispiel die Geruchsbelästigung durch die Klärteichanlage, zu berücksichtigen.

 

Weitere Fragen bestehen zu Punkt 3 der Beschlussvorlage, die Zahlung des Planungsbüros werde derzeit von der Gemeinde übernommen. Es wird nachgefragt ob die Möglichkeit einer Weitergabe an einen Investor bestehe? Dies wird von Frau Jonas bejaht, es werde jedoch darum gebeten, die Planungshoheit bei der Gemeinde zu belassen und die Kostenerstattung von Dritten einzufordern.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 4. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich der Kläranlage Havighorst folgende Änderung der Planung vorsieht:

 

-          Anpassung der Flächendarstellung „Bolzplatz“ an die tatsächlichen Gegebenheiten,

-          Umwandlung Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche,

-          Umwandlung einer Teilfläche „Bolzplatz“ in Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                            

 

     Öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Als erster Schritt ist die Planung gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens/dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen. 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

     - Ernst-Wilhelm Schorr -

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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