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Auszug - Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie hier. Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst zum 4. Entwurf  

Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2020/19-118 Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie
hier. Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst zum 4. Entwurf
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/19-118

 

Frau Jonas verweist auf die Sachverhaltsdarstellung in der Vorlage. Sie erläutert, dass das bisher parallellaufende Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes abgeschlossen ist. Diese soll am 30.10.2020 rechtskräftig werden. Aus den Stellungnahmen zur Teilaufstellung der Regionalpläne ergaben sich jedoch Änderungen, die zu einem erneuten Beteiligungsverfahren geführt haben. Der 4. Entwurf berücksichtigt aber nur die Änderungen. Für die Gemeinde ist dieses das Vorranggebiet PRE_SEG_42 mit geringfügigen Änderungen im Zuschnitt. Das auf Rehhorster Gemeindegebiet liegende Vorranggebiet PRE_STO_304 ist bestätigt worden.

Frau Jonas informiert kurz über die Inhalte der vorbereiteten Stellungnahme. 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gemeinde Rehhorst gibt zum 4. Entwurf des der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) die als Anlage beigefügte Stellungnahme ab. 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Anmerkung des Bauamtes: Nach der Sitzung hat Frau Böttger um eine Ergänzung der Stellungnahme gebeten. In Bühnsdorf wurde ein neugebauter Adlerhorst gesichtet, der der Brutvorbereitung diente. Der Horst wurde aber aus unerfindlichen Gründen nicht weiter genutzt. Die Vögel könnten beispielsweise in der Bauzeit gestört worden sein. Da es sich um einen wichtigen Punkt handelte, ist die Stellungnahme ergänzt worden. Die abgegebene Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

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