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Auszug - Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes mit der Gemeinde Stockelsdorf  

Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
2020/18-085 Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III
Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes mit der Gemeinde Stockelsdorf
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zunächst erläutert Herr Kittelmann den Tagesordnungspunkt. Anschließend äert Herr Offen seine Bedenken über eine mögliche Zustimmung. Aus Sicht von Herrn Offen seien keine offensichtlichen Vorteile erkennbar. Gerade im Hinblick auf die Gewerbesteuer. Zusätzlich sei ein höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten. Ebenfalls würde sich durch das Gewerbegebiet der Brandschutzbedarf erhöhen. Anschließend wird Herrn Bürgermeister Bleiziffer das Wort erteilt. Er verweist hierbei auf die Verlängerung in den neuen Regionalplan. Es folgt dabei eine kurze Erläuterung des Tagesordnungspunktes. Er merkt an, dass die Gemeinde das Interesse haben sollte, dass der Standort bei den Planungen mitaufgenommen wird. Der heutige Beschluss und die daraus resultierenden Planungen stellen im Hinblick auf ein etwaiges Gewerbegebiet, nicht verbindliches dar. Es wird dabei auch nochmal die auf WAS und deren Verantwortlichkeiten hingewiesen. Im Anschluss wird im Plenum darüber kurz beraten.  


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Gemeinde Mönkhagen strebt die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes östlich der A 20 und nördlich der L 332 (vorher B 206) in der BAB-Anschlussstelle Mönkhagen an.

 

Die Verwaltung wird gebeten, dieses dem Kreis Stormarn zur Berücksichtigung bei der Aufstellung des Gewerbestandortkonzeptes 2030/2035 und der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zu melden.

 

  1. Der Bürgermeister und das Amt Nordstormarn werden ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen mit der Gemeinde Stockelsdorf und der Hansestadt Lübeck fortzuführen und einen Kooperationsvertrag vorzubereiten.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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