Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Feldhorst
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt.
Herr Schacht bittet um Korrektur unter Punkt 2.3
streiche: Rägen; setze: Rögen
Beschluss:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Feldhorst wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Feldhorst wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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