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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021  

Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hauck
Ort: Stormarnstraße 14, 23619 Hamberge
2021/14-148 Haushaltssatzung - mit Plan 2021
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Beeck fasst den Sachverhalt zusammen. Es besteht Einvernehmen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 363 v.H. festzusetzen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden
mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

-          kommunaler Anteil an den Kosten für die OGS Hamberge (15.800,00 €)

-          Ausstattung OGS: 12.700,00 €

-          PSK: 14/211010.5291300 Erhöhung des Ansatzes für Schwimmfahrten um
5.800,00 € auf 10.800,00 €

-          PSK: 14/211010.0100100 Erhöhung des Ansatzes für Softwarelizenzen um
500,00 € auf 1.000,00 €

 

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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