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Vorlage - 2018/21-046  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Westerau
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
28.11.2018 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-11-16 Haushaltssatzung 2019  
2018-11-16 Vorbericht  
2018-11-16 Ergebnisplan 2019  
2018-11-16 Übersicht Teilergebnisse  
2018-11-16 Teilergebnispläne  
2018-11-16 Finanzplan 2019  
2018-11-16 Übersicht Teilfinanzpläne  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

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Sachverhalt:

  I. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2019, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2017 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2018 (vgl. auch Beschluss der Gemeindevertretung zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 vom 24.09.2018). Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2019 vom 14.09.2018 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2019 maßgebend. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2019 sind daher ebenso vorläufig. Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Ferner liegen die für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen notwendigen Statistiken zum Stand 31. März 2018 nicht vor. Für die Prognoseberechnungen 2019 wurde deshalb auf den Stichtag 31.12.2017 abgestellt. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Jahresabschlüsse 2017

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurden im Laufe des Jahres 2018 erstellt. Aufgrund personeller Engpässe konnte jedoch eine Prüfung dieser durch den Prüfungsausschuss der Gemeinde Westerau noch nicht veranlasst werden. Dies soll zeitnah nachgeholt werden. Vorbehaltliche dessen, werden die Ergebnisse des Jahres 2017 jeweils mit in den Plänen dargestellt.

 

b) Allgemeine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen

Gemäß Vereinbarung zwischen dem Land S.- H. und den kommunalen Landesverbänden über kommunale Entlastungsmaßnahmen vom 17.01.2018 haben die Gemeinden erstmals für das Jahr 2018 eine zweckgebundene Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen bekommen (vgl. Ergebnisplan, Konto 4131100). Dabei ist der Förderzweck nicht näher konkretisiert. Folglich ist die Zuweisung nicht an die Ausführung einer bestimmten Maßnahme, bzw. von bestimmten Maßnahmen gebunden. Die Gemeinden haben insoweit in eigener Verantwortung eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderungen auch im Jahr 2019 fortgeführt werden.

 

c) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn hat die Kreisumlage für das Jahr 2019 auf 31,25 v.H. festgesetzt. Der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn hat sich in seiner Sitzung am 15.11.2018 mit dem Amtshaushalt und in diesem Zusammenhang mit der Festsetzung der Amtsumlage für das Jahr 2019 befasst. Im Ergebnis dessen verbleibt die Amtsumlage bei 20,5 v.H.. In absoluten Zahlen erhöhen sich die Umlagen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde dennoch im Jahr 2019.

 

Parallel dazu hat sich der Amtsausschuss mit der Festsetzung der Höhe der Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen, hier die Abwasserbeseitigung befasst und eine Anpassung dieser beschlossen.

 

Die Gemeinde Westerau ist Mitglied im Schulverband Bad Oldesloe. Die daraus im Bereich der Gesamtschulen entstehende Schulverbandsumlage wurde in der Höhe angesetzt, wie es der Haushaltsentwurf 2019 für den Schulverband vorsieht. Die deutliche Reduzierung folgt aus den, im Verhältnis zu den anderen Schulverbandsgemeinden, geringeren Kinderzahlen aus der Gemeinde Westerau.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2018 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2018 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor.

 

d) Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Westerau

Die Gemeinde Westerau betreibt ihre Abwasserbeseitigung in Gestalt der Mischwasserwasserkanalisation für die Ortsteile Westerau, Ahrensfelde und Wulmenau als kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung hat im Jahr 2017 einen Überschuss erzielt, der in den nächsten 3 Jahren mit zur Deckung des Gebührenhaushaltes eingesetzt werden kann. Gemäß dem vorliegenden Haushaltsentwurf ist auch im Jahr 2019 mit einem kostendeckenden Betrieb zu rechnen. Eine Gebührenanpassung erscheint daher nicht geboten.

 

e) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2019 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2019 jeweils 332 v.H.

 

Mit Blick auf das defizitäre Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres als auch des Jahres 2019 gemäß dem vorliegenden Haushaltsentwurf sowie die mittelfristig ebenso zu erwartenden defizitären Ergebnisse sollte eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B geprüft werden. Der vorliegende Haushaltsentwurf geht von den bestehenden Hebesätzen aus. Insofern würde eine Anhebung das geplante Ergebnis entsprechend verbessern.

 

II. Ergebnisplan

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 3.400 €. Er beinhaltet neben den bereits unter I. dargestellten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr folgende wesentliche weitere Veränderungen:

 

a) aus dem Produkt 424010 „Sportplätze“ wird 361210 „Tagespflege“

Die Gemeinde Westerau hat im Jahr 2018 das Sportlerheim in der Ratzeburger Straße 6a zu einer Tagespflegestelle umgenutzt und umgebaut. Auch im Weiteren wurde die Nutzung der angrenzenden Grünfläche als Sportplatz vollständig aufgegeben. Insofern entfällt dieser Aufgabebereich (das Produkt) ebenso mit Ablauf des Jahres 2018.

 

Als Ersatz dafür wurde das Produkt 361210 „Tagespflege Ratzeburger Straße“ geschaffen Es umfasst nunmehr alle Aufwendungen und Erträge sowie investive Ein- und Auszahlungen, welche mit dem Betrieb der Tagespflegestelle in Zusammenhang stehen.

 

b) Zuwendungen zur Tagespflege werden getrennt ausgewiesen

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Tagespflege werden ab dem Jahr 2019 alle Zuwendungen der Gemeinde zur Tagespflege über das Sachkonto 5318100 gesondert ausgewiesen. Das Konto ist zudem entsprechend bezeichnet. Zuvor wurden die Zuschüsse zur Tagespflege mit über das „Sammelkonto“ 5318000 mit dargestellt. Die vorgenommene Ausgliederung der Zuwendungen dient insofern der besseren Übersichtlichkeit und Klarheit.

 

c) Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Westerau

Die Freiwilligen Feuerwehren haben zur Haushaltsplanung eine Anmeldung ihres Bedarfes abgegeben (vgl. zur Sitzung vorliegende gesonderte Beschlussvorlage dazu). Diese wurde entsprechend bei der Bildung der Haushaltsansätze berücksichtigt.

 

d) Ortsentwicklung und Abwasserbeseitigungskonzept Trenthorst

Für die Fortführung des begonnenen Planungsprozesses zur baulichen Entwicklung des Ortsteiles Trenthorst wurden Haushaltsansätze im Bereich der Produkte 511110 „Bauleitplanung“ und 538030 „Regenwasserbeseitigung Trenthorst“ vorsorglich mit eingestellt. Dabei geht es ausschließlich um Planungskosten für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, für das in Aussicht genommene Ortsentwicklungskonzept sowie für die weiteren Untersuchungen im Zuge der Erstellung des Ortsentwässerungskonzeptes für den Ortsteil Trenthorst.

 

e) Allgemeine Finanzwirtschaft

In den Haushaltsentwurf 2019 sind die aktuellen Ermittlungen zur Höhe der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleiches eingeflossen. Dabei setzt sich der insgesamt positive Trend des Jahres 2018 voraussichtlich auch im Jahr 2019 fort. Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Erträgen an Gewerbesteuern, wurde zudem der Ansatz für das Jahr 2019 um 15.000 € im Vergleich zu den Vorjahren angehoben. Damit in Zusammenhang stehend wurde die voraussichtliche Höhe der Erträge an Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2019 berechnet und für die Folgejahre geschätzt. Dabei ist im Blick zu behalten, dass mit Steigerung der eigenen Finanzkraft durch die höheren Steuererträge die „Ausgleichzuweisung“ in Gestalt der Schlüsselzuweisung mittelfristig voraussichtlich sinken wird.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

III. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist ebenso der Finanzplan. Für den investiven Teil des Finanzplans ist zudem eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht beigefügt. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2019 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von 88.800 € vor.

 

b) Investitionstätigkeit

Investiv umfasst der vorliegende Haushaltsentwurf abweichend vom Vorjahr folgende Vorhaben:

 

Produkt

Konto

Maßnahme

Beschreibung

Planansatz

111010 Gemeindeorgane

7832130

Endgeräte für ALLRIS

Jeder Gemeindevertreter sollte ein Gerät zur Verfügung haben.

 3.500 €

 

361110

Kindergarten

7814010

Investitions-zuwendung

Beteiligung am Kindergarten-neubau der Gemeinde Rethwisch

280.000 €

538020

Mischwasser-beseitigung

7821110

Erstellung Kanalkataster

Aufnahme Kanal OT Wulmenau

26.000 €

126010 Gemeindewehr

7832200

Ausrüstung

Beschaffung Ausrüstungsgegenstände

10.900 €

 

Produkt

Konto

Maßnahme

Beschreibung

Planansatz

541010

Gemeindestraßen

7852210

Deckensanierung

Mit 60% zur Bezuschussung beantragte Deckensanierung „Stückendamm“

90.000 €

 

Parallel zu den vorab genannten Vorhaben wurden ebenso die geschätzten Einzahlungen aus zu erwartenden Zuweisungen eingestellt.

 

Zum Ende des Jahres 2019 wird die Gemeinde den Kredit für den Anbau des Kindergartens getilgt haben. Damit ist die Gemeinde Westerau sodann schuldfrei.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird die Liquidität in Höhe von voraussichtlich 249.000sinken. Unter Bezug auf die am 24.09.2018 beschlossene Nachtragshaushaltsplanung für das Jahr 2018 würde damit die Liquidität der Gemeinde zum Ende des Jahres 2019 auf voraussichtlich gerundete 536.523absinken.

 

IV. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Ein entsprechender Haushaltsplan der Freiwilligen Feuerwehr Westerau liegt noch nicht vor und kann auch in einer späteren Sitzung beschlossen werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11-16 Haushaltssatzung 2019 (93 KB)      
Anlage 2 2 2018-11-16 Vorbericht (904 KB)      
Anlage 3 3 2018-11-16 Ergebnisplan 2019 (88 KB)      
Anlage 4 4 2018-11-16 Übersicht Teilergebnisse (111 KB)      
Anlage 5 5 2018-11-16 Teilergebnispläne (220 KB)      
Anlage 6 6 2018-11-16 Finanzplan 2019 (93 KB)      
Anlage 7 7 2018-11-16 Übersicht Teilfinanzpläne (107 KB)      
Stammbaum:
2018/21-046   Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Westerau   Kämmerei   Beschlussvorlage
2018/21-046-01   Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Westerau   Kämmerei   Beschlussvorlage
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