Vorlage - 2019/17-057-01
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den zusätzlichen Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr zur Errichtung einer Fahrzeughalle rückwärtig des Feuerwehrgerätehauses als Planungsvariante 3 zu den bestehenden Planungsvarianten 1 und 2 zur Kenntnis.
Herr Architekt Kofler wird gebeten die Machbarkeit der 3. Planungsvariante, insbesondere im Hinblick:
a) auf die planungsrechtlichen Voraussetzungen,
b) auf einen Vergleich der Kosten, einschließlich städtebaulicher Planungskosten, zu den
weiteren Planungsvarianten,
c) auf einen Vergleich des anzusetzenden Umsetzungszeitraumes gegenüber den weiteren
Planungsvarianten und
d) auf den Bedarf der Freiwilligen Feuerwehr im Vergleich gegenüber den weiteren
Planungsvarianten
hin zu prüfen.
Sachverhalt:
Der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg hat sich mit Mail vom 08.03.2019 an den Bürgermeister und das Amt gewandt als 3. Planungsvariante, nämlich die Errichtung einer Fahrzeughalle rückwärtig des Feuerwehrgerätehauses, mit in ihre Prüfung aufzunehmen. Die Mail einschließlich des Lageplanes betreffend der zusätzlichen 3. Planungsvariante sind als Anlage beigefügt. Der Gemeindewehrführer wird an der Sitzung teilnehmen und bei Bedarf das Begehren erläutern.
Diese 3. Planungsvariante unterscheidet sich neben der rein baulichen Ausführung gegenüber den bereits in Betracht gezogenen Planungsvarianten erheblich. Denn, sie setzt für ihre Zulässigkeit eine Bauleitplanung, sprich die Aufstellung eines Bebauungsplanes, voraus. Von daher bedarf es für einen Vergleich mit den bereits geplanten Varianten einer weitergehenden gesonderten Machbarkeitsprüfung. Die vorliegende 1. und 2. Planungsvariante würden in der Zeit zurückgestellt werden.
Anlage/n:
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