Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.11.2021 | SI/2021/23-081 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf des bestehenden Amtsgebäudes | 2022/23-192 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen im Amt Nordstormarn | 2022/23-190 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Der Amtsausschuss beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen im Amt Nordstormarn
Weiterhin beschließt der Amtsausschuss, den Amtsdirektor zu ermächtigen, den öffentlich – rechtlichen Vertrag mit der Stadt Bad Oldesloe über die Klärschlammanlieferung (Anlage 3) mit den in der Vorlage beschriebenem Entgelt bei den Stadtwerken Bad Oldesloe abzuschließen.
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10.03.2022 - Hauptausschuss Amt Nordstormarn | |||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Amtsausschuss möge beschließen: Der Amtsausschuss beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen im Amt Nordstormarn
Weiterhin beschließt der Amtsausschuss, den Amtsdirektor zu ermächtigen, den öffentlich – rechtlichen Vertrag mit der Stadt Bad Oldesloe über die Klärschlammanlieferung (Anlage 3) mit den in der Vorlage beschriebenem Entgelt bei den Stadtwerken Bad Oldesloe abzuschließen.
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23.03.2022 - Amtsausschuss Nordstormarn | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen im Amt Nordstormarn
Weiterhin beschließt der Amtsausschuss, den Amtsdirektor zu ermächtigen, den öffentlich – rechtlichen Vertrag mit der Stadt Bad Oldesloe über die Klärschlammanlieferung (Anlage 3) mit den in der Vorlage beschriebenem Entgelt bei den Stadtwerken Bad Oldesloe abzuschließen.
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Ö 6 | Erläuterungen zu den aktuellen Haushalten (Nachtrag 21/ Haushalt 22) | 2022/23-191 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 8 | Personalangelegenheiten | ||||||||||||||||||||
N 9 | 1. Änderung des Stellenplans 2022 | ||||||||||||||||||||