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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop
Datum: Mo, 27.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022  
SI/2022/16-020  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022  
Enthält Anlagen
2023/16-093  
Ö 7  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/16-095  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heilshoop beschließt:

 

1.

ohne/ mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoopr das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

300%

 

Grundsteuer B:

300%

 

Gewerbesteuer:

310%

 

 

b)

 

 

 

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Heilshoop verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    27.03.2023 - Gemeindevertretung Heilshoop
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heilshoop beschließt:

 

1.

ohne Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2023.

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Heilshoop verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 8  
Verschiedenes      
               

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