Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2022 | SI/2022/18-057 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/18-131 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1. - -
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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23.02.2023 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1. -die Grundsteuer B verbleibt auf dem Hebesatz i.H.v. 325% -die Investitionstätigkeit wird auf 244.500 € gem. §1 reduziert.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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14.03.2023 - Gemeindevertretung Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 5 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||