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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2022  
SI/2022/18-057  
Ö 4  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/18-131  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

ltiger

Hebesatz
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

325

325

Grundsteuer B:

325

 

Gewerbesteuer

330

330

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde nkhagenr das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    23.02.2023 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

gültiger

Hebesatz
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

325

325

Grundsteuer B:

325

325

Gewerbesteuer

330

330

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-die Grundsteuer B verbleibt auf dem Hebesatz i.H.v. 325%

-die Investitionstätigkeit wird auf 244.500 € gem. §1 reduziert.

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

1

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    14.03.2023 - Gemeindevertretung Mönkhagen
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

-            Die Hebesätze werden festgesetzt auf
 

Steuer

gültiger

Hebesatz
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

325

325

Grundsteuer B:

325

325

Gewerbesteuer

330

330

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen:

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 5  
Verschiedenes      
               

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