Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2022 | SI/2022/19-045 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/19-185 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2. Nach Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu 1. - -
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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23.02.2023 - Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/die BürgermeisterIn und den/die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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23.02.2023 - Gemeindevertretung Rehhorst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/die BürgermeisterIn und den/die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 5 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||