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Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst
Gremium: Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2022  
SI/2022/19-045  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
Enthält Anlagen
2023/19-185  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

Hebesatz bisher
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

332

332

Grundsteuer B:

332

368

Gewerbesteuer

310

310

 

2.

Nach Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorstr das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    23.02.2023 - Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

Hebesatz bisher
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

332

332

Grundsteuer B:

332

350

Gewerbesteuer

310

310

 

  1. Nach Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu 1.
    werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß

§ 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/die BürgermeisterIn und den/die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4: Haushaltplan 2023 - Präsentation (703 KB)      
   
    23.02.2023 - Gemeindevertretung Rehhorst
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

Hebesatz bisher
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

332

332

Grundsteuer B:

332

350

Gewerbesteuer

310

310

 

  1. Nach Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu 1. werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß

§ 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/die BürgermeisterIn und den/die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 5  
Verschiedenes      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
               

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