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Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)  

Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2023/19-185 Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2023/19-185

 

Frau Böttger erläutert anhand einer Präsentation den Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Rehhorst. Hierzu stellt sie die Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Sie stellt die Teilergebnisse vor, vergleicht diese mit den Ansätzen des Vorjahres und informiert zudem über die geplanten Investitionen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss wird über die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer gesprochen. Die Grundsteuer B soll auf 350 % erhöht werden. Ansonsten soll es bei den Sätzen des Vorjahres bleiben.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

Hebesatz bisher
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

332

332

Grundsteuer B:

332

350

Gewerbesteuer

310

310

 

  1. Nach Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu 1.
    werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß

§ 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/die BürgermeisterIn und den/die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4: Haushaltplan 2023 - Präsentation (703 KB)      
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