Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2023/19-185
Frau Böttger erläutert anhand einer Präsentation den Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Rehhorst. Hierzu stellt sie die Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Sie stellt die Teilergebnisse vor, vergleicht diese mit den Ansätzen des Vorjahres und informiert zudem über die geplanten Investitionen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Im Anschluss wird über die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer gesprochen. Die Grundsteuer B soll auf 350 % erhöht werden. Ansonsten soll es bei den Sätzen des Vorjahres bleiben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
Steuer | Hebesatz bisher | Hebesatz ab 2023 |
Grundsteuer A: | 332 | 332 |
Grundsteuer B: | 332 | 350 |
Gewerbesteuer | 310 | 310 |
- Nach Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen.
- Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß
§ 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/die BürgermeisterIn und den/die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 3 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | TOP 4: Haushaltplan 2023 - Präsentation (703 KB) |