Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2019 | SI/2019/15-018 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über die Erweiterung der Satzung der Gemeinde Heidekamp über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Heidekamp | 2022/15-092 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Heidekamp - neue Fassung | 2023/15-096 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022 | 2023/15-094 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/15-095 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1. - -
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
21.03.2023 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1. - Reduzierung 541010.7852000 in 2024 von TEUR 50 auf TEUR 0 -
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
28.03.2023 - Gemeindevertretung Heidekamp | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
In dem Investitionsplan 2023 werden die geplanten 50.000,00 Euro für Tiefbaumaßnahmen in 2024 gestrichen. (Pos. 785/31).
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||