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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2019  
SI/2019/15-018  
Ö 4  
Entscheidung über die Erweiterung der Satzung der Gemeinde Heidekamp über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Heidekamp  
Enthält Anlagen
2022/15-092  
Ö 5  
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Heidekamp - neue Fassung  
Enthält Anlagen
2023/15-096  
Ö 6  
Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022  
Enthält Anlagen
2023/15-094  
Ö 7  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/15-095  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

ltiger

Hebesatz
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

339

339

Grundsteuer B:

367

368

Gewerbesteuer

310

310

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekampr das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    21.03.2023 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

gültiger

Hebesatz
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

339

339

Grundsteuer B:

367

368

Gewerbesteuer

310

310

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Reduzierung 541010.7852000 in 2024 von TEUR 50 auf TEUR 0

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    28.03.2023 - Gemeindevertretung Heidekamp
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

gültiger

Hebesatz
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

339

339

Grundsteuer B:

367

368

Gewerbesteuer

310

310

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

In dem Investitionsplan 2023 werden die geplanten 50.000,00 Euro für Tiefbaumaßnahmen in 2024 gestrichen. (Pos. 785/31).

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 8  
Verschiedenes      
               

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