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Tagesordnung - Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschuss sowie Finanz- und Kulturausschuss  

Bezeichnung: Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschuss sowie Finanz- und Kulturausschuss
Gremien: Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst, Bau-, Wege- und Umweltausschuss Gemeinde Rehhorst
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2     Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom      
Ö 3     Kindergarten "Gänseblümchen" Wirtschaftsplan 2018  
Enthält Anlagen
2017/19-004  
Ö 4     Förderverein Jugendtreff Rehhorst e.V. Zuschussantrag 2018  
Enthält Anlagen
2017/19-007  
Ö 5     Spendenübersicht 2016  
Enthält Anlagen
2017/19-002  
Ö 6     Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen  
Enthält Anlagen
2017/19-005  
Ö 7     Richtlinie der Gemeinde Rehhorst zur Förderung von Tagespflegepersonen  
Enthält Anlagen
2017/19-006  
Ö 8     Zustimmung zur Ersatzbeschaffung von 2 Handscheinwerfern für Atemschutzträger sowie 20 leichten Einsatzschutzjacken für die Freiwillige Feuerwehr Pöhls.      
Ö 9     Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Rehhorst  
Enthält Anlagen
2017/19-008  
Ö 10     Haushaltssatzung mit -Plan der Gemeinde Rehhorst für das Jahr 2018  
Enthält Anlagen
2017/19-009  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:311 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:311 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür

__ Stimmen dagegen

__ Stimmenthaltungen

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Ö 11     Verschiedenes      
               

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