Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses |
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Ö 2 |
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Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder |
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2018/18-036 |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.03.2018 |
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SI/2018/18-004 |
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Ö 4 |
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Betreuung von Kindern in der Gemeinde Mönkhagen
-hier: Richtlinie der Gemeinde Mönkhagen zur Förderung der Tagespflege |
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2018/18-038 |
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Ö 5 |
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Neufassung der Straßenreinigungssatzung |
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2018/18-039 |
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Ö 6 |
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Lärmaktionsplan der Gemeinde Mönkhagen
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
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2018/18-040 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen …).
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
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29.10.2018 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen |
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Ö 6 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Lärmaktionsplan wird im Hinblick auf das Ruhige Gebiet angepasst. Nr. 3.4 des Lärmaktionsplanes erhält folgende Fassung:
Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist wird ein Bereich nordwestlich der Ortslagen Mönkhagen festgesetzt. Das Gebiet ist in Anlage 2 dargestellt. - Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen …).
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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Ö 7 |
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Anträge der CDU-Fraktion |
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Ö 7.1 |
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Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße Mönkhagen - Heilshoop |
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Ö 7.2 |
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Entwicklung eines Parkplatzbeleuchtungs- sowie Beschilderungskonzeptes für das Gemeinschaftshaus Langniendorf |
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Ö 8 |
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Antrag der Freiwilliigen Feuerwehr Mönkhagen-Langniendorf: Erwerb von 7 Vollschalenhelmen |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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N 10 |
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Beratung über Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an den Schmutzwasserpumpwerken |
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N 11 |
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Bestehender Wartungsvertrag für die Schmutzwasserpumpwerke |
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