Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
Bezeichnung: |
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp |
Gremium: |
Gemeindevertretung Heidekamp |
Datum: |
Di, 22.01.2019 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
20:00 - 21:02 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Bürgerhaus Heidekamp |
Ort: |
Schulsteig, 23858 Heidekamp |
|
|
|
TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.11.2018 |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bericht des Bürgermeisters |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 2 - Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet "Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss |
|
|
2018/15-035 |
|
Ö 6 |
|
|
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathekoppel
hier: Aufstellungsbeschluss |
|
|
2019/15-038 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Der Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel soll geändert werden. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Erweiterung des Baugebietes durch Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ... |
|
|
|
|
22.01.2019 - Gemeindevertretung Heidekamp |
|
|
Ö 6 - (offen) |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Der Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel soll geändert werden. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Erweiterung des Baugebietes durch Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
|
Ö 7 |
|
|
Straßennamen für das Neubaugebiet "Kathenkoppel" |
|
|
2019/15-039 |
|
Ö 8 |
|
|
Anschaffung eines Defibrillators |
|
|
2018/15-036 |
|
Ö 9 |
|
|
Anschaffung von Hundekottütenspendern |
|
|
2019/15-040 |
|
Ö 10 |
|
|
Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit |
|
|
2019/15-042 |
|
Ö 11 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|