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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
Gremium: Gemeindevertretung Heidekamp
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.11.2018      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 2 - Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet "Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/15-035  
Ö 6  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathekoppel hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/15-038  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel soll geändert werden. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Erweiterung des Baugebietes durch Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen. 

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

   
    22.01.2019 - Gemeindevertretung Heidekamp
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel soll geändert werden. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Erweiterung des Baugebietes durch Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen. 

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

Ö 7  
Straßennamen für das Neubaugebiet "Kathenkoppel"  
2019/15-039  
Ö 8  
Anschaffung eines Defibrillators  
Enthält Anlagen
2018/15-036  
Ö 9  
Anschaffung von Hundekottütenspendern  
Enthält Anlagen
2019/15-040  
Ö 10  
Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit  
Enthält Anlagen
2019/15-042  
Ö 11  
Verschiedenes      
               

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