Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bericht der Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2019/15-044-01 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2.1 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung Variante 1/ Variante 2 mit folgenden/ohne Änderungen gebilligt:
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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12.06.2019 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp | |||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
2.1 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung der Variante 2 ohne Änderungen gebilligt.
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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25.06.2019 - Gemeindevertretung Heidekamp | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
2.1 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung Variante 2 ohne Änderungen gebilligt:
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Ö 5 | 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel hier: Erschließungsplanung | 2019/15-046 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||