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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:03 - 20:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp
2019/15-044-01 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/15-044
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Prange berichtet zum Sachverhalt und teilt u.a. mit, dass die Anzahl der Grundstücke bei der Variante 2 gleich bleibt.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung wird auf § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) umgestellt.

 

2.1         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung der Variante 2 ohne Änderungen gebilligt.

 

2.2         Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

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