Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
Bezeichnung: |
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz |
Gremium: |
Gemeindevertretung Barnitz |
Datum: |
Do, 19.09.2019 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:30 - 21:25 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Feuerwehrgerätehaus Benstaben |
Ort: |
Benstaben 1a, 23858 Barnitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.05.2019 |
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SI/2019/12-019 |
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Ö 4 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anbau an die Kita Sterntaler
-hier: Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe |
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2019/12-056 |
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Ö 6 |
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2019/12-057 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave die 2. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Umwandlung Dauerkleingarten in Wochenendhaussiedlung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände soll das Büro „Planlabor Stolzenberg“ in Lübeck beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung / Öffentliche Informationsveranstaltung
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
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12.09.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz |
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Ö 4 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: - Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave die 2. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Umwandlung Dauerkleingarten in Wochenendhaussiedlung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände soll das Büro „Planlabor Stolzenberg“ in Lübeck beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten.
Abstimmungsergebnis: | 3 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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19.09.2019 - Gemeindevertretung Barnitz |
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Ö 6 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt vorbehaltlich eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer: - Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave die 2. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Umwandlung Dauerkleingarten in Wochenendhaussiedlung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände soll das Büro „Planlabor Stolzenberg“ in Lübeck beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.
Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
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Ö 7 |
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Erstellung eines Siedlungsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Barnitz
hier: Auftragserteilung |
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2019/12-058 |
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Ö 8 |
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Anschaffung von neuen Spielgeräten für den Spielplatz Klein Barnitz |
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2019/12-059 |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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N 10 |
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Genehmigung des Feuerwehrbedarfsplans |
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N 10.1 |
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Beschaffung Mittleres Feuerlöschfahrzeug für die Ortswehr Barnitz |
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N 11 |
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Auftrag zur Unterstützung bei der Anschaffung eines MLF für die FF Barnitz |
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