Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schütt erläutert den Sachverhalt. Siehe auch Protokoll der Bauausschusssitzung vom 12.9.2019.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt vorbehaltlich eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer:
- Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave die 2. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Umwandlung Dauerkleingarten in Wochenendhaussiedlung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände soll das Büro „Planlabor Stolzenberg“ in Lübeck beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.
Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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