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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.10.2020  
SI/2020/12-041  
Ö 5  
Bericht der/des Vorsitzenden      
Ö 6  
Sachstandsbericht Kindergartenangelegenheiten- Auswirkungen der Kita-Reform auf die Gemeinde      
Ö 7  
Anträge der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz zu Ersatzbeschaffungen, Neuanschaffungen und nicht realisierte Beschaffungen  
Enthält Anlagen
2020/12-100  
Ö 8  
Neufassung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
2020/12-097  
Ö 9  
Haushaltssatzung - mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2020/12-101  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A und B wird auf 301 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

   
    03.12.2020 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer A und B wird auf 301 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden  mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit zusätzlich 5.000,--€r das Konto 551020 und 20.800,--€r das Konto 538030.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    22.02.2021 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer A und B wird auf 301 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit zusätzlich 5.000,00€r das Konto 551020 und 20.800,00€r das Konto 538030.

- Streichung der Erläuterung aus Konto 126020, Seite 22 der Übersicht Teilfinanzpläne.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer und dem Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

N 10     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung      
               

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