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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau-, Umwelt und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau-, Umwelt und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
Datum: Do, 11.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Hamberge
Ort: Schulstraße 10, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.11.2020  
SI/2020/14-049  
Ö 4  
Planungsangelegenheiten: Projekt Photovoltaik-Freilandanlage  
Enthält Anlagen
2021/14-167  
Ö 5  
Erstellung einer mechanischen Vorreinigung für die Kläranlage Hamberge  
2021/14-154  
Ö 6  
Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen in der Gemeinde Hamberge  
2021/14-156  
Ö 7  
Jahresabschluss per 31.12.2013 GV  
Enthält Anlagen
2021/14-155  
Ö 8  
Jahresabschluss per 31.12.2014 GV  
Enthält Anlagen
2021/14-159  
Ö 9  
Jahresabschluss per 31.12.2015 GV  
Enthält Anlagen
2021/14-160  
Ö 10  
Jahresabschluss per 31.12.2016 GV  
2021/14-168  
Ö 11  
Haushaltssatzung - mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2021/14-148  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    11.03.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen:

 

- kommunaler Anteil an den Kosten für die OGS Hamberge (16.000,00 €)

 

 beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    25.03.2021 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden
mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

-          kommunaler Anteil an den Kosten für die OGS Hamberge (15.800,00 €)

-          Ausstattung OGS: 12.700,00 €

-          PSK: 14/211010.5291300 Erhöhung des Ansatzes für Schwimmfahrten um
5.800,00 € auf 10.800,00 €

-          PSK: 14/211010.0100100 Erhöhung des Ansatzes für Softwarelizenzen um
500,00 € auf 1.000,00 €

 

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 12  
Verschiedenes      
N 13     Jahresrechnung 2018 Krippe in der Kita Regenbogen in Hamberge      
N 14     Unterstützung der Aufstockung des Clubhauses      
               

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