Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau-, Umwelt und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.11.2020 | SI/2020/14-049 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Planungsangelegenheiten: Projekt Photovoltaik-Freilandanlage | 2021/14-167 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Erstellung einer mechanischen Vorreinigung für die Kläranlage Hamberge | 2021/14-154 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen in der Gemeinde Hamberge | 2021/14-156 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Jahresabschluss per 31.12.2013 GV | 2021/14-155 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Jahresabschluss per 31.12.2014 GV | 2021/14-159 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Jahresabschluss per 31.12.2015 GV | 2021/14-160 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Jahresabschluss per 31.12.2016 GV | 2021/14-168 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Haushaltssatzung - mit Plan 2021 | 2021/14-148 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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11.03.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge | |||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen:
- kommunaler Anteil an den Kosten für die OGS Hamberge (16.000,00 €)
beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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25.03.2021 - Gemeindevertretung Hamberge | |||||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden
- kommunaler Anteil an den Kosten für die OGS Hamberge (15.800,00 €) - Ausstattung OGS: 12.700,00 € - PSK: 14/211010.5291300 Erhöhung des Ansatzes für Schwimmfahrten um - PSK: 14/211010.0100100 Erhöhung des Ansatzes für Softwarelizenzen um
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 13 | Jahresrechnung 2018 Krippe in der Kita Regenbogen in Hamberge | ||||||||||||||||||||
N 14 | Unterstützung der Aufstockung des Clubhauses | ||||||||||||||||||||