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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
Gremium: Hauptausschuss Amt Nordstormarn
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.09.2021  
SI/2021/23-076  
Ö 4  
1. Änderung Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn  
Enthält Anlagen
2021/23-167  
Ö 5  
Sanierung/Erweiteriung des Verwaltungsgebäudes  
2021/23-175  
Ö 6  
Amtsentwicklungskonzept  
2021/23-176  
Ö 7  
Wegenutzungsverträge  
2021/23-177  
Ö 8  
Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2021/23-174  
Ö 9  
Haushaltssatzung mit Plan 2022  
Enthält Anlagen
2021/23-178  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung beschlossen:

a) der Haushaltsplan für das Jahr 2022

b) die Urschrift der Niederschrift beigefügten Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn.

 

Der Amtsausschuss ermächtigt § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 3.000,- im Einzelfall nicht überschritten wird. 

   
    04.11.2021 - Hauptausschuss Amt Nordstormarn
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Der Amtsausschussge beschließen:

Nach öffentlicher Beratung wird vorbehaltlich der Klärung, ob die Amtsumlage lediglich auf 21 % statt auf 22 % angehoben werden kann, beschlossen:

a) der Haushaltsplan für das Jahr 2022

b) die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn.

 

Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 3.000,- im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.11.2021 - Amtsausschuss Nordstormarn
    Ö 16 - (offen)
   

Beschluss:

Nach öffentlicher Beratung beschlossen:

a) der Haushaltsplan für das Jahr 2022

b) die Urschrift der Niederschrift beigefügten Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn.

 

Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 3.000,- im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

45

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 10  
Verschiedenes      
N 11     Personalangelegenheiten      
N 12     Vertragsangelegenheiten      
               

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