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Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
TOP: Ö 4
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen, Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2022/22-158 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71
hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Präsentation durch den anwesenden Stadtplaner Herrn Peter Scharlibbe und kurzer Beratung erfolgte die Abstimmung.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1.1  Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Zarpen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Archäologisches Landesamt vom 20.05.2022

-          AG 29 vom 18.05.2022

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde vom 17.05.2022

-          Vodafon Kabel Deutschland vom 16.05.2022

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 02.05.2022

-          TraveNetz GmbH vom 28.04.2022

-          Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vom 28.06.2022

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Private Person 1 vom 02.05.2022

-          Private Person 2 vom 04.05.2022

-          Private Person 3 vom 10.05.2022

-          Private Person 4 vom 17.05.2022

-          Private Person 5 vom 17.05.2022

-          Kreis Stormarn vom 18.05.2022

-          Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 17.05.2022

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 16.05.2022

-          Handwerkskammer Lübeck vom 13.05.2022

-          AWSH vom 11.05.2022vom

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Stadt Reinfeld vom 04.06.2022

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S), Aukrug sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen ergeben sich aus der Übersicht vom 15.08.2022 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2  Das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S) wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.1  Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Groth Weeden) wird geändert Er umfasst das Gebiet Er umfasst das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, süstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71.

 

2.2  Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, süstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.

 

2.3  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Curd-Patrick Hoffmann.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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