Auszug - Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Den Gemeindevertretern liegt eine Beschlussvorlage vor. Da die Straße im Baugebiet der Gemeinde übergeben wurde, bedarf es für den öffentlichen Verkehr der Widmung.
Beschluss:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3 a) StrWG ein:
- Straße „Achterste Hoff“ im Bebauungsplan Nr. 7, Flurstücke 352, 374 der Flur 6 der Gemarkung Badendorf
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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