Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In der Vorlage fehlt die Anlage FF-Bedarfsplan. Der Ausschussvorsitzende verteilt den FF-Bedarfsplan und bitte die Ausschussmitglieder, diesen zu lesen.
Die Vorlage soll bis zur kommenden Gemeindevertretung um diese Anlage ergänzt werden.
Zum geplanten Umbau des TSFW der FF Benstaben (126020) werden die folgenden Punkte angesprochen:
- Was wird Umgebaut?
- technische Ausstattung/ Ausrüstung wird entfernt
- die Sitzmöglichkeiten bleiben erhalten
- Passt das Fahrzeug in den Anbau/ das Carport?
Die nachgereichte Bedarfsplanung wird durch den Ausschussvorsitzenden erläutert.
Im Anschluss führt Herr Johann Friedrich Hoffmann anhand der Produktübersichten in die Ergebnisse der Haushaltsplanung 2023 ein, indem er wesentliche Positionen erläutert.
Im Rahmen der Erläuterung werden aufgrund der entstehenden Fragen und Diskussion die im Beschluss aufgeführten Änderungen beraten.
Um diese Positionen noch im Haushalt 2023 berücksichtigen zu können, möge bis zur Gemeindevertretung
- der Bauausschuss die Kosten für den Stromkasten am Dorfplatz in Klein Barnitz ermitteln,
- die Verwaltung prüfen, ob die Installation der Notstromversorgung für das Feuerwehrgerätehaus in Benstaben in der Planung berücksichtigt ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:
1.
Die Hebesätze werden geändert (*) festgesetzt auf:
Hebesatz | von | auf |
Grundsteuer A
| 302% | 281%* |
Grundsteuer B
| 317% | 281%* |
Gewerbesteuer
| 310% | 310% |
2.
Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:
367820.5318000 von EUR 1.000,- auf EUR 2.000,-
538020.5431300 von EUR 0,- auf EUR 3.000,-
551010.7831103 von EUR 0,- auf EUR 20.000,-
551020.5221400 von EUR 33.000,- auf EUR 23.000,-
555010.5221000 von EUR 0,- auf EUR 5.000,-
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 2 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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