Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2022/12-134  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung
24.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
14.12.2022    Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz - Wird verschoben nach 2023      
28.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.0_12 HH-Satzung 2023  
1.1_12 HQ-EP HH 2023  
1.2_12 HQ-FP HH 2023  
1.3_12 EP HH 2023  
1.4_12 FP HH 2023  
1.5_12 Investitionsübersicht 2023  
1.6_12 Liquidität  
1.7_12 Mittelanmeldung BA 2023  
1.8_12 FF-Beschaffungen 2023  
2.1_Haushalt 2023 - OW Barnitz  
2.2_Haushalt 2023 - OW Benstaben  
3.0_12 Haushaltssatzung + Plan 2023  
4.0_12 JA 2021 - nur Zahlenwerk  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:

 

1.

Die Hebesätze werden festgesetzt auf:

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A

 

302%

303%

Grundsteuer B

 

317%

318%

Gewerbesteuer

 

310%

310%

 

 

2.

Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:

 

  1. 126020.7831000 von EUR              1.000,- auf EUR              6.000,-
    (Notstromaggregat/ Vorbereitung FF-Gerätehaus)
  2. 367820.5318000 von EUR              0,- auf EUR              3.000,-
  3. 538020.5431300 von EUR              0,- auf EUR              3.000,-
  4. 551010.7831103 von EUR              33.000,- auf              EUR 23.000,-
  5. 555010.5221000 von EUR              0,- auf  EUR              5.000,-
  6. Berücksichtigung der Auflösung der Rückstellungen für die Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld (s. vorhergehenden TOP) in Höhe von EUR 332.027,33.

 

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.



Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2022

 

Unter der Voraussetzung, dass sämtliche geplanten Aufwendungen bis zum Jahresende auch tatsächlich verursacht werden, wird das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit r 2022 eventuell etwas besser ausfallen, als geplant (Ansatz Verlust in Höhe von EUR 29.800,-). Es bestehen gute Chancen für das Erreichen eines positiven Ergebnisses.

 

Der realiserte Haushalt 2022 bewegt sich isofern bisher in dem durch die Haushaltsplanung 2022 gegebenen Rahmen mit Abweichungen im Bereich von 1-2%.

 

 

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich)

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2022 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Barnitz entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 39.000,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Barnitz wurden auf 10,5km festgelegt.
Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.130,-, somit

insgesamt EUR 43.365,-.

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 165.000,-.

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (361130.4481000). Die Zahlung der erhalten SQKM-Mittel an den Träger erfolgt über 361130.5312100.

 

Sollten die erhaltenen SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten der Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich.

Aktuell enthält die Planung (361110.5312100) anteilige Defizitausgleiche für die KiTa Sternschnuppe in Klein Wesenberg (EUR 10.000,-) und Reinfeld (EUR 5.000,-).

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Aktuell wird im Kreistag des Kreises Stormarn die rückwirkende Reduzierung der Kreisumlage für 2022 von 28,0 v.H. um bis zu 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. beraten.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich in 2023 bei 22,0 v.H. (wie in 2022).

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss hier weiter mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden. Aktuell sind hier EUR 110.000,- geplant.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Barnitz

Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz haben im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze r die Hebesätze der Realsteuern angehoben.

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

Erläuterung zur Funktion der Nivellierungssätze:

Wenn die jeweiligen Hebesätze der Gemeinde unter den jeweiligen Nivellierungssätzen liegen, werden die real vereinnahmten Steuern als Basis der Berechnung der Schlüsselzuweisung rechnerisch so angepasst (aufgewertet), als läge der Hebesatz auf Niveau des Nivellierungssatzes. Es wird quasi eine höhere Steuereinnahme und damit Eigenleistungsfähigkeit angenommen. Die Gemeinde erhält dadurch effektiv eine geringere Schlüsselzuweisung.

 

Aktuell wäre daher grundsätzlich anzuraten, dass die Gemeinde Barnitz ihre Hebesätzer die Grundsteuern A (von 302 auf 303%) und B den Nivellierungssätzen anpasst (von 317% auf 368%).

 

 

III. Ergebnisplan

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

 

Energielieferverträge/ Preisentwicklung

 

Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten am Energiemarkt ist mit deutlich steigenden Preisen, zu rechnen. Die Situation für das Amt Nordstormarn und die amtsangehörenden Gemeinden stellt sich aktuell wie folgt dar:

 

  1. Strom
    1. Liegenschaften: Liefervertrag bis zum 31.12.2024
    2. Straßenbeleuchtung:
      Liefervertrag bis zum 31.12.2022/ Ansatz 2023 vermutlich Preis x 2
       
  2. Gas
    Liefervertrag bis zum 31.12.2022/ Ansatz 2023 vermutlich Preis x 3

 

Durch die erwarteten Preissteigerungen für die Energielieferungen wird die Gemeinde Barnitz in 2023 ca. EUR 17.700,- höhere Ausgaben in der Position 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen realisieren.

 

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von EUR 109.800,-.

 

 

IV. Finanzplan

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorliegenden Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) einen negativen Saldo von EUR 320.200,- vor (Auszahlung der Schulkostenbeiträge an Reinfeld).

 

In 2023 sind für Investitionen EUR 126.500,- geplant, so dass die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 445.700,- abnimmt.

 

Der Kassenbestand zum 31.12.2022 betrug: EUR 1.889.714,34.

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehren in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der jeweilige Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung.

Der Vorlage sind dazu als Anlagen 2 die Haushaltsplanungen der Kameradschaftskassen für das Jahr 2023 beigefügt.


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt (Produkte) Ergebnisplan 2023
    3. Haushaltsquerschnitt (Produkte) Finanzplan 2023
    4. Ergebnisplan 2023 (Produktkontenübersicht)
    5. Finanzplan 2023 (Produktkontenübersicht)
    6. Investitionsübersicht (Einzelpositionen über TEUR 10)
    7. Liquiditätsstatus
    8. Mittelanmeldung Straßenbaumaßnahmen 2023
    9. FF-Beschaffungen 2023
       
  2. Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen 2023
    1. OW Barnitz
    2. OW Benstaben
       
  3. Haushaltssatzung und -Planung 2023
    vollständiges Paket inklusive Teil-Ergebnis- und –Finanzpläne
     
  4. Jahresergebnis 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.0_12 HH-Satzung 2023 (44 KB)      
Anlage 2 2 1.1_12 HQ-EP HH 2023 (89 KB)      
Anlage 3 3 1.2_12 HQ-FP HH 2023 (79 KB)      
Anlage 4 4 1.3_12 EP HH 2023 (172 KB)      
Anlage 5 5 1.4_12 FP HH 2023 (179 KB)      
Anlage 6 6 1.5_12 Investitionsübersicht 2023 (51 KB)      
Anlage 7 7 1.6_12 Liquidität (46 KB)      
Anlage 8 8 1.7_12 Mittelanmeldung BA 2023 (519 KB)      
Anlage 9 9 1.8_12 FF-Beschaffungen 2023 (130 KB)      
Anlage 10 10 2.1_Haushalt 2023 - OW Barnitz (17 KB)      
Anlage 11 11 2.2_Haushalt 2023 - OW Benstaben (17 KB)      
Anlage 12 12 3.0_12 Haushaltssatzung + Plan 2023 (4172 KB)      
Anlage 13 13 4.0_12 JA 2021 - nur Zahlenwerk (3737 KB)      
Seite zurück Nach oben