Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schorr berichtet, dass es der Kämmerei gelungen sei, eine kurze Präsentation vorzubereiten. Sowohl im Plenum, als auch im Publikum ist man sich einig, dass diese Art der Darstellung gut ist und man sich wünscht, das beizubehalten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.
Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
Hebesatz | von | auf |
Grundsteuer A
| 315% | 315% |
Grundsteuer B
| 315% | 315 % |
Gewerbesteuer
| 310% | 310% |
2.
Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen:
- Einplanung von 100.000,-- € für die Sanierung des Buswendeplatzes.
- Grundsteuer B bleibt bei 315 % bestehen.
- Der Verfügungsrahmen des Bürgermeisters wird auf 2.000,-- € erhöht.
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwalteten Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 (Verfügungsrahmen Gemeindewehrführer) und EUR 2.000,00 (Verfügungsrahmen Bürgermeister) im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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