Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
Steuer | Hebesatz bisher (in %) | Hebesatz ab 2023 (in %) |
Grundsteuer A: | 339 | 339 |
Grundsteuer B: | 363 | 368 |
Gewerbesteuer | 320 | 320 |
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Änderungen beschlossen:
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |