Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2023/19-185
Frau Böttger verweist auf die vorangegangene Beratung im Finanz- und Kulturausschuss. Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
Steuer | Hebesatz bisher | Hebesatz ab 2023 |
Grundsteuer A: | 332 | 332 |
Grundsteuer B: | 332 | 350 |
Gewerbesteuer | 310 | 310 |
- Nach Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu 1. werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen.
- Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß
§ 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/die BürgermeisterIn und den/die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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