Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister erläutert nochmal kurz die Beschlussvorlage. Erste Teilbeträge für die FFW sind im Haushalt enthalten. Unter Berücksichtigung der beantragten Fördermittel bleibt die Haushaltslage stabil.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
Steuer | gültiger Hebesatz | Hebesatz ab 2023 |
Grundsteuer A: | 325 | 325 |
Grundsteuer B: | 325 | 325 |
Gewerbesteuer | 330 | 330 |
2.
Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen:
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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